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Leistungen

Finanzierung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten gewöhnlich nur für die sogenannte Regelversorgung. Doch nicht jeder Patient ist mit den darin enthaltenen Vorgaben zu Zahnersatz und Material einverstanden. Wünsche über die Regelversorgung hinaus verursachen Kosten, die selbst getragen werden müssen. Damit Sie sich Ihre Wunschbehandlung leisten können, bieten wir Ihnen eine flexible Finanzierung an.

jameda Siegel: Von Patienten bewertet mit Note 1,0

Stand: September 2026Inhaltlich verantwortlich: Dr. med. dent. Dagna H. Below, Zahnarztpraxis Georgenborn

Kurz erklärtVor jeder größeren Behandlung erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan mit dem Kassenanteil und Ihrem Eigenanteil. Den Eigenanteil können Sie über unsere externe Abrechnungsstelle in Monatsraten zahlen; zusätzlich helfen Bonusheft, Zahnzusatzversicherung und die steuerliche Absetzbarkeit, die Kosten zu senken.
Kostenplan
schriftlich vor jeder Behandlung, Kasse genehmigt vorab
Ratenzahlung
über Abrechnungsstelle, Laufzeiten meist 6–36 Monate
Bonusheft
Festzuschuss 60 % → 70 % (5 Jahre) → 75 % (10 Jahre)
Härtefall
doppelter Festzuschuss bei geringem Einkommen
Steuer
Eigenanteile als außergewöhnliche Belastung absetzbar

Transparente Kosten von Anfang an

Vor jeder größeren Behandlung erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan beziehungsweise einen Kostenvoranschlag. Darin sehen Sie, welchen Anteil Ihre Krankenkasse übernimmt und welcher Eigenanteil auf Sie zukommt. Wir erklären Ihnen die Alternativen, damit Sie in Ruhe entscheiden können.

Ratenzahlung über unsere Abrechnungsstelle

Um Ihnen die Finanzierung Ihrer Wünsche zu erleichtern, arbeiten wir mit einer externen Abrechnungsstelle zusammen, die gemeinsam mit Ihnen einen flexiblen Finanzierungsplan erstellt. So lässt sich der Eigenanteil in überschaubaren Monatsraten begleichen.

Bonusheft nicht vergessen

Wer regelmäßig zur Kontrolle kommt und das Bonusheft führen lässt, erhält von der gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Festzuschuss zum Zahnersatz. Wir stempeln Ihr Bonusheft bei jedem Kontrolltermin gern ab.

Fünf Wege, Zahnbehandlungen bezahlbar zu machen

  1. Bonusheft führen: Wer jährlich zur Kontrolle geht, erhöht den Festzuschuss der Kasse zum Zahnersatz von 60 auf 70 Prozent nach fünf und auf 75 Prozent nach zehn Jahren. Ein einziges Jahr Lücke setzt den Bonus zurück.
  2. Härtefallregelung prüfen: Bei geringem Einkommen (Grenzen werden jährlich angepasst) übernimmt die Kasse den doppelten Festzuschuss, die Regelversorgung ist dann meist kostenfrei.
  3. Zahnzusatzversicherung: Sie übernimmt je nach Tarif einen großen Teil der Eigenanteile bei Zahnersatz, Implantaten und Prophylaxe. Wichtig: rechtzeitig abschließen, laufende Behandlungen sind ausgeschlossen.
  4. Ratenzahlung: Über unsere Abrechnungsstelle lässt sich der Eigenanteil in Monatsraten aufteilen, bei kurzen Laufzeiten häufig zinsfrei. Wir helfen beim Antrag.
  5. Steuer: Selbst getragene Zahnarztkosten zählen als außergewöhnliche Belastung und mindern die Steuer, sobald die zumutbare Eigenbelastung überschritten ist. Heben Sie alle Rechnungen auf.

Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung

Die Kasse bezuschusst immer die Regelversorgung, also die medizinisch ausreichende Standardlösung. Wählen Sie eine gleichartige Versorgung (dieselbe Lösung in besserem Material, etwa Vollkeramik statt Metallkrone), bleibt der Festzuschuss gleich und Sie zahlen die Mehrkosten. Bei einer andersartigen Versorgung (zum Beispiel Implantat statt Brücke) erhalten Sie den Festzuschuss der Regelversorgung ausgezahlt beziehungsweise angerechnet. So bleibt hochwertiger Zahnersatz auch für gesetzlich Versicherte planbar.

Häufige Fragen

Für welche Behandlungen gibt es eine Finanzierung?
Grundsätzlich für alle Eigenanteile, etwa bei Zahnersatz, Implantaten, Veneers oder Keramikfüllungen.
Welche Laufzeiten sind möglich?
Die Abrechnungsstelle bietet verschiedene Laufzeiten an. Wir helfen Ihnen beim Antrag.
Behandeln Sie auch Privatversicherte?
Ja, wir behandeln gesetzlich und privat versicherte Patientinnen und Patienten.
Wie schnell wird ein Heil- und Kostenplan genehmigt?
Die gesetzlichen Kassen benötigen in der Regel ein bis drei Wochen. Bei Privatversicherten empfiehlt sich die Vorlage des Kostenvoranschlags vor Behandlungsbeginn.
Was passiert, wenn sich der Befund während der Behandlung ändert?
Dann informieren wir Sie sofort und passen den Plan an; die Kasse wird bei Bedarf erneut beteiligt. Sie erleben keine Überraschungen auf der Rechnung.
Kann ich die Ratenzahlung auch für die professionelle Zahnreinigung nutzen?
Ratenzahlung ist vor allem für größere Beträge gedacht. Kleinere Leistungen wie die PZR werden direkt in Rechnung gestellt.

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