Finanzierung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten gewöhnlich nur für die sogenannte Regelversorgung. Doch nicht jeder Patient ist mit den darin enthaltenen Vorgaben zu Zahnersatz und Material einverstanden. Wünsche über die Regelversorgung hinaus verursachen Kosten, die selbst getragen werden müssen. Damit Sie sich Ihre Wunschbehandlung leisten können, bieten wir Ihnen eine flexible Finanzierung an.
- Kostenplan
- schriftlich vor jeder Behandlung, Kasse genehmigt vorab
- Ratenzahlung
- über Abrechnungsstelle, Laufzeiten meist 6–36 Monate
- Bonusheft
- Festzuschuss 60 % → 70 % (5 Jahre) → 75 % (10 Jahre)
- Härtefall
- doppelter Festzuschuss bei geringem Einkommen
- Steuer
- Eigenanteile als außergewöhnliche Belastung absetzbar
Transparente Kosten von Anfang an
Vor jeder größeren Behandlung erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan beziehungsweise einen Kostenvoranschlag. Darin sehen Sie, welchen Anteil Ihre Krankenkasse übernimmt und welcher Eigenanteil auf Sie zukommt. Wir erklären Ihnen die Alternativen, damit Sie in Ruhe entscheiden können.
Ratenzahlung über unsere Abrechnungsstelle
Um Ihnen die Finanzierung Ihrer Wünsche zu erleichtern, arbeiten wir mit einer externen Abrechnungsstelle zusammen, die gemeinsam mit Ihnen einen flexiblen Finanzierungsplan erstellt. So lässt sich der Eigenanteil in überschaubaren Monatsraten begleichen.
Bonusheft nicht vergessen
Wer regelmäßig zur Kontrolle kommt und das Bonusheft führen lässt, erhält von der gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Festzuschuss zum Zahnersatz. Wir stempeln Ihr Bonusheft bei jedem Kontrolltermin gern ab.
Fünf Wege, Zahnbehandlungen bezahlbar zu machen
- Bonusheft führen: Wer jährlich zur Kontrolle geht, erhöht den Festzuschuss der Kasse zum Zahnersatz von 60 auf 70 Prozent nach fünf und auf 75 Prozent nach zehn Jahren. Ein einziges Jahr Lücke setzt den Bonus zurück.
- Härtefallregelung prüfen: Bei geringem Einkommen (Grenzen werden jährlich angepasst) übernimmt die Kasse den doppelten Festzuschuss, die Regelversorgung ist dann meist kostenfrei.
- Zahnzusatzversicherung: Sie übernimmt je nach Tarif einen großen Teil der Eigenanteile bei Zahnersatz, Implantaten und Prophylaxe. Wichtig: rechtzeitig abschließen, laufende Behandlungen sind ausgeschlossen.
- Ratenzahlung: Über unsere Abrechnungsstelle lässt sich der Eigenanteil in Monatsraten aufteilen, bei kurzen Laufzeiten häufig zinsfrei. Wir helfen beim Antrag.
- Steuer: Selbst getragene Zahnarztkosten zählen als außergewöhnliche Belastung und mindern die Steuer, sobald die zumutbare Eigenbelastung überschritten ist. Heben Sie alle Rechnungen auf.
Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung
Die Kasse bezuschusst immer die Regelversorgung, also die medizinisch ausreichende Standardlösung. Wählen Sie eine gleichartige Versorgung (dieselbe Lösung in besserem Material, etwa Vollkeramik statt Metallkrone), bleibt der Festzuschuss gleich und Sie zahlen die Mehrkosten. Bei einer andersartigen Versorgung (zum Beispiel Implantat statt Brücke) erhalten Sie den Festzuschuss der Regelversorgung ausgezahlt beziehungsweise angerechnet. So bleibt hochwertiger Zahnersatz auch für gesetzlich Versicherte planbar.

